Startseite
Aufgaben
Aktuelles
Einsätze
Fotos
Fahrzeuge
Gerätehäuser
Jugendfeuerwehr
Chronik
Bürgerinfo
Probeplan
Impressum
  

Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Steinach:


Die Aufgaben der Feuerwehr sind im §2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg verankert:
(1) Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im Übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.

(2) Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitsdienst in Theatern, Versammlungen, Ausstellungen und auf Märkten, beauftragt werden.

 

Retten – Löschen – Bergen – Schützen

Dies ist der ehemalige offizielle Slogan des Deutschen Feuerwehrverbandes und treffender lassen sich die Aufgaben der Feuerwehr fast gar nicht beschreiben. Doch was bedeuten diese so leicht ausgesprochenen Worte eigentlich wirklich? Um das zu verstehen, hilft es die Begriffe einzeln zu beschreiben!

 

Retten: Als Retten wird das „Abwenden einer lebensbedrohlichen Zwangslage“ bezeichnet. Im Einsatzgeschehen bedeutet dies die Rettung einer eingeklemmten Person bei einem Verkehrsunfall oder aus einem brennenden Haus. Doch auch das oft genannte Beispiel der „Katze auf dem Baum“ fällt unter die Kategorie retten.


Die Rettung von Menschen und Tieren ist die primäre Aufgabe der Feuerwehr!
 

 

 

 

Löschen: Name ist hier Programm! Zum Löschen kommt es immer dann, wenn der Verbrennung eine Voraussetzung entzogen wird. Die bekanntesten Löschverfahren sind Kühlen und Ersticken! Das Hauptlöschmittel der Feuerwehren ist Wasser.
Von der Bevölkerung wird das Löschen oftmals fälschlicherweise als Hauptaufgabe der Feuerwehr wahrgenommen.

 

 

 

Bergen: Unter dem Bergen versteht man beispielsweise das Einbringen von Gegenständen, wie z.B: Fahrzeugwracks oder umgefallenen Bäumen. Leider müssen wir auch die Bergung übernehmen, wenn wir unser Primärziel „Rettung“ nicht erfüllen konnten.

 

 

 

Schützen: Zum Schützen gehören vor allem die Bereiche des sogenannten vorbeugenden Brandschutzes (VB). Dieser umfasst Brandsicherheitsschauen zur Überprüfung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften und Brandsicherheitswachen zur Überwachung von Veranstaltungen, z.B. Theatervorführungen. Auch Evakuierungsübungen fallen in den Bereich des VB. Die vom Deutschen Feuerwehrverband unterstütze Aktion „Rauchmelder retten Leben  ist ein Musterbeispiel für die Rubrik „Schützen“.